Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
Für öffentliche Betreiber von Serviceeinrichtungen der Eisenbahn im Sinne von § 2 Abs. 3c Nr. 2 bis 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) besteht die Pflicht, Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) aufzustellen und zu veröffentlichen.
Die WestEnergie und Verkehr GmbH (west) als Betreiber eines Anschlussgleises (Eisenbahninfrastruktur) ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat das Verfahren zur Erstellung von NBS durchgeführt.
Nach Abschluss des vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahrens hat die west als Betreiber der Serviceeinrichtung die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Erstfassung der Nutzungsbedingungen einschließlich der jeweils vorgesehenen Entgeltgrundsätze und Entgelthöhen unterrichtet. Ferner sind die Nutzungsbedingungen nun im Internet eingestellt und die Adresse im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Als Datum der Veröffentlichung gilt die Bekanntmachung der Veröffentlichung der Nutzungsbedingungen im elektronischen Bundesanzeiger.
- NBS-AT
- NBS-BT
- Anlage 1 - Antrag auf Nutzung Serviceeinrichtungen
- Anlage 2 - Entgeltliste













