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Mobilitätsgarantie NRW

Mit der Mobilitätsgarantie NRW schaffen die Verkehrsunternehmen in NRW ab dem 1. Januar 2010 einheitliche Erstattungsregelungen im Nahverkehr und ermöglichen es den Kunden so, bei Verspätungen mit Taxen oder Fernverkehrszügen ans Ziel zu kommen. Egal, ob Bahn oder Bus, bei mehr als 20 Minuten verspäteter Abfahrt wird landesweit Mobilität garantiert. Das Land NRW nimmt mit der neuen, ebenso einfachen wie transparenten Regelung eine bundesweite Vorreiterrolle ein. [mehr]

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