Aktiv-Abo
Für Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr werden für das Gesamtnetz AVV persönliche Monatskarten im Abonnement angeboten. Die Berechtigung zum Bezug des Aktiv-ABO’s beginnt mit dem Monat, in dem der Abonnent das 60. Lebensjahr vollendet.
Die Fahrausweise sind personengebunden und nicht übertragbar. Das Aktiv-ABO berechtigt montags bis freitags in der Zeit ab 9.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig - jeweils bis Betriebsschluss - zu beliebig häufigen Fahrten im Gesamtnetz AVV. Die Mitnahme weiterer Personen nach Punkt 10 der AVV-Tarifbestimmungen ist ausgeschlossen. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten für Erwachsene im Abonnement nach 5.2.1.3 sinngemäß.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











