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AVV-Job-Ticket

Das Angebot des AVV-Job-Tickets gilt für Unternehmen, Verbände, Behörden und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz im AVV-Verbundraum, die Arbeitgeber für mindestens 100 ständige abhängig Beschäftigte sind. Mehrere kleinere Arbeitgeber können sich zu einem Kunden zusammenschließen. Das AVV-Job-Ticket muss grundsätzlich. für alle ständigen Mitarbeiter erworben werden.

Der Bezug von AVV-Job-Tickets setzt den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Arbeitgeber / Verband, dem örtlichen Verkehrsunternehmen und der AVV GmbH voraus. Die Inanspruchnahme des Angebots durch Nicht-Arbeitgeber wie z. B. Vereine, Interessengemeinschaften und sonstige Zusammenschlüsse von Personen ist ausgeschlossen.

Der Preis des AVV-Job-Tickets je Mitarbeiter ist abhängig vom Unternehmensstandort (Stadt Aachen, Stadt Düren bzw. sonstige Kommune im AVV-Gebiet).

Das AVV-Job-Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.

Das AVV-Job-Ticket gilt in allen zum AVV-Angebot zählenden Verkehrsmitteln im gesamten tariflichen Geltungsbereich des AVV.

Das AVV-Job-Ticket berechtigt an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztags sowie montags bis freitags von 19 Uhr bis Betriebsschluss (bei der DB bis 3 Uhr des folgenden Tages) zur kostenlosen Mitnahme einer erwachsenen Person und dreier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren (ausgenommen Linienbedarfsverkehre in den Kreisen Düren und Heinsberg). AVV-Job-Tickets für Auszubildende berechtigen nicht zur Mitnahme weiterer Personen und sind besonders gekennzeichnet.

Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen

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