Einzelticket
Einzel-Tickets berechtigen am Lösungstag für eine einmalige Fahrt – Rück- und Rundfahrt sind hierbei ausgeschlossen – innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs. Entwertete Einzel-Tickets sind nicht übertragbar.
Für die Entwertung gelten die Bestimmungen in Abschnitt 7.1., Pkt. 3., der Beförderungsbedingungen.
Nachlösen über das dem Fahrer genannte Fahrtziel hinaus ist im Anschluss an die bereits bezahlte Strecke nur dann möglich, wenn der Fahrgast dieses rechtzeitig – spätestens am genannten Fahrtziel – bekannt gibt. In diesem Fall ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem zu zahlenden Fahrpreis für die Strecke von der Einsteigestelle bis zu dem neuen Fahrtziel und dem bereits entrichteten Fahrpreis nachzuzahlen. Das Nachlösen auf den Zügen der DB und der Rurtalbahn ist nicht möglich.
Wird für eine vorhandene Zeitkarte, ein Tages-Ticket oder Minigruppen-Ticket ein Anschlussfahrschein ausgegeben, so ist für die restliche Wegstrecke (Kurzstreckenzone bzw. Stammgebiete) der Anschlussfahrschein ab Grenze des bereits abgedeckten Stammgebiets zu zahlen. Der Anschlussfahrschein ist bei Antritt der Fahrt zu erwerben.
Einzel-Tickets gelten ab Entwertung:
• für die Kurzstrecke 40 Minuten
• Preisstufe 1 90 Minuten
• Preisstufe 2 120 Minuten
• Preisstufe 3 180 Minuten
• Preisstufe 4 240 Minuten
Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur aus Fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen (z. B. größere Umsteigezeiten, Verspätungen) erlaubt.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











