Ferien-Ticket für Jugendliche
Für sämtliche Schulferien in NRW werden allen Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schülern allgemeinbildender Schulen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Ferien-Tickets für das Gesamtnetz des AVV angeboten.
Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) stehen oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 BBiG oder in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 BBiG ausgebildet werden, sind von der Nutzung des Ferien-Tickets für Jugendliche ausgenommen.
Die Gültigkeitsdauer umfasst jeweils die gesamte Ferienzeit. Die Preisstellung differiert nach Sommerferien bzw. Oster-/Herbst-/Weihnachtsferien.
Fällt der Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen auf einen Montag, gelten die Ferien-Tickets bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Samstag, so gelten die Ferien-Tickets bis einschließlich des darauffolgenden Sonntag bis zum Betriebsschluss.
Ferien-Tickets für Jugendliche sind nicht übertragbar. Der Name des Karteninhabers sowie das Geburtsdatum ist auf dem Ferien-Ticket einzutragen. Die Tickets sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild gültig. Die Pflicht, einen solchen Ausweis mitzuführen, beginnt mit der Vollendung des 10. Lebensjahres. Schüler allgemeinbildender Schulen benötigen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Schülerausweis (oder eine besondere Bescheinigung der Schule).
Das Ticket ist gültig in der 2. Wagenklasse; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











