Ferien-Ticket für Senioren
Ferien-Tickets für Senioren werden an Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für alle Schulferien in Nordrhein-Westfalen für das Gesamtnetz des AVV ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer umfasst jeweils die gesamte Ferienzeit. Die Preisstellung differiert nach Sommerferien bzw. Oster-/Herbst-/Weihnachtsferien.
Ferien-Tickets für Senioren sind nicht übertragbar. Der Name des Karteninhabers sowie das Geburtsdatum ist auf dem Ferien-Ticket einzutragen. Die Tickets sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild gültig. Fällt der Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen auf einen Montag, gelten die Ferien-Tickets bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Samstag, so gelten die Ferien-Tickets bis einschließlich des darauffolgenden Sonntags bis zum Betriebsschluss.
Das Ticket ist gültig in der 2. Wagenklasse; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











