Fun-Ticket
Das Fun-Ticket besteht aus einer Kundenkarte mit Lichtbild und der dazugehörigen Monatswertkarte. Es lautet auf die Person des Inhabers und ist nicht übertragbar.
Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im AVV-Gesamtnetz von montags bis freitags in der Zeit ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
Inhaber von Schülerjahreskarten können in Verbindung mit einem Fun-Ticket in der Zeit bis 14.00 Uhr in dem bzw. den Stammgebieten, in denen sich Wohnort (Start-Haltestelle) und Ausbildungsort (Ziel-Haltestelle) befinden, sowie auf dem kürzesten oder schnellst-möglichen Linienweg zwischen dem Start- und Zielgebiet alle AVV-Verkehrsmittel nutzen.
Während der für das Land NRW festgelegten Ferientage (ausgenommen der beweglichen Ferientage) berechtigt das Fun-Ticket ganztägig zu beliebig häufigen Fahrten im AVV-Gesamtnetz.
Berechtigte sind ausschließlich
a) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
b) Schüler ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die öffentliche Schulen im Sinne des
§ 97 (1) bzw. Ersatzschulen im Sinne des § 100 Schulgesetz NRW besuchen.
Bei der Fahrt ist ein Schülerausweis mitzuführen.
Die Kundenkarte für das Fun-Ticket erhalten Berechtigte nach a) gegen Vorlage eines Lichtbilds und eines geeigneten Altersnachweises (z.B. Schülerausweis). Bei Berechtigten nach b) ist neben einem Lichtbild die Vorlage des Schülerausweises sowie einer Schulbescheinigung zwingend erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der der Kundenkarte beigefügten Wertkarte und beträgt einen Kalendermonat bis einschließlich des ersten Werktags (Mo. – Fr.) des folgenden Kalendermonats. Das Fun-Ticket gilt bis zum Betriebsschluss des letzten Gültigkeitstages des Fahrausweises. Der Übergang in die 1. Klasse der DB ist nicht gestattet.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











