Fun-Ticket im Abonnement
Fun-Tickets im Abonnement werden ausgegeben, wenn ein für die Abonnementabwicklung bevollmächtigtes Verkehrsunternehmen im AVV mit einem hierfür vorgesehenen Bestellschein ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im voraus bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, von einem Girokonto eines deutschen Geldinstituts abzubuchen.
Im übrigen gelten die Bestimmungen für das Fun-Ticket nach 5.2.1.13 sinngemäß. Fun-Tickets im Abonnement, die ohne Lichtbild ausgestellt werden, gelten nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











