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Monatskarte für Auszubildende im ABO

Monatskarte für Auszubildende im Abonnement
 

Monatskarten für Auszubildende im Abonnement werden an den gem. Ziffer 5.2.1. berechtigten Personenkreis ausgegeben, wenn ein für die Abonnementabwicklung bevollmächtigtes Verkehrsunternehmen im AVV mit einem hierfür vorgesehenen Bestellschein ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im voraus bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, von einem Girokonto eines deutschen Geldinstituts abzubuchen.

Die Voraussetzungen zum Bezug von Zeitkarten für Auszubildende müssen bei Vertragsbeginn mindestens noch für die Dauer von 12 Monaten vorliegen. Ab dem zweiten Vertragsjahr können die Voraussetzungen einmalig auch für weniger als 12 Monate gegeben sein. Soll das Abonnement einer Monatskarte für Auszubildende nach 12 Monaten fortgesetzt werden, so ist ein Verlängerungsantrag mit Nachweis über das Fortbestehen der Bezugsberechtigung entsprechend Ziffer 5.2.1. beim Vertragsverkehrsunternehmen einzureichen. Das Abonnement endet spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Berechtigung zur Nutzung von Zeitkarten für Auszubildende entfällt.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten für Auszubildende gem. 5.2.1.7 sinngemäß.

Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen

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