Regiokarte Auszubildende
Regiokarte für Auszubildende
Die Regiokarte für Auszubildende ist eine Sonderform der Monatskarte für Auszubildende. Sie kann ausschließlich von Auszubildenden im Sinne der Ziffer 5.2.1. in Anspruch genommen werden, die für Fahrten zwischen ihrem Wohn- und Schul- bzw. Ausbildungsort entsprechend der AVV-Preisstufenmatrix mehr als einen Fahrausweis der Preisstufe 2 benötigen.
Die Regiokarte für Auszubildende gilt für beliebige Fahrten innerhalb eines zentralen Stammgebiets sowie grundsätzlich innerhalb aller benachbarter Stammgebiete, die entsprechend der AVV-Preisstufenmatrix von diesem zentralen Stammgebiet aus mit der Preisstufe 2 erreichbar sind. Der Geltungsbereich der Regiokarte für Auszubildende muss die Stammgebiete beinhalten, in denen Fahrten zwischen Wohn-, Schul- bzw. Ausbildungsort stattfinden. Bei der Beantragung der Kundenkarte sind hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen. Der jeweilige Geltungsbereich wird auf einer separaten Kundenkarte ausgewiesen.
Die Regiokarte für Auszubildende ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Regiokarte für Erwachsene gem. 5.2.1.4. sinngemäß.
Die Regiokarte für Auszubildende ist wahlweise im Abonnement zu beziehen. Hierfür gelten die Bestimmungen für Monatskarten für Auszubildende im Abonnement gem. 5.2.1.8. sinngemäß.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











