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School&Fun-Ticket

Das School&FunTicket wird für Schüler und Schülerinnen der Primar- und Sekundarstufen I und II sowie öffentlicher Sonder- und berufsbildender Schulen angeboten, die eine öffentlich-rechtliche oder private Schule in einer Kommune des AVV-Gebiets besuchen, sofern zwischen dem jeweiligen Schulträger, dem zuständigen Verkehrsunternehmen und der Verbundgesellschaft eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht.

Schüler mit einem Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten gemäß Schülerfahrtkostenverordnung können das Ticket über die jeweilige Schule beim Schulamt der betreffenden Kommune beantragen. Diese Schüler werden in Anlehnung an die Schülerfahrtkostenverordnung mit einem vom Schulträger festgelegten monatlichen Eigenanteil an den Fahrtkosten beteiligt.

Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung haben (Selbstzahler), können das Ticket bei dem örtlich zuständigen kommunalen Verkehrsunternehmen im Rahmen eines mindestens 12-monatigen Abonnements erwerben.

Der monatliche Fahrpreis bzw. entsprechende Eigenanteile werden durch Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers bzw. eines Erziehungsberechtigten eingezogen.

Das School&FunTicket ist jeweils in der Zeit vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres täglich – ohne zeitliche Einschränkung – auf allen AVV-Verkehrsmitteln im gesamten tariflichen Geltungsbereich des AVV gültig.

Das School&FunTicket ist personengebunden und nicht übertragbar. Ab Sekundarstufe I ist es nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.

Der Übergang in die 1. Klasse der DB sowie die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem School&FunTicket sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen

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