SchoolPlus-Ticket
Das SchoolPlus-Ticket wird für Schüler und Schülerinnen der Primar- und Sekundarstufen I und II sowie öffentlicher Sonder- und berufsbildender Schulen angeboten, die eine öffentlich-rechtliche oder private Schule in einer Kommune des AVV-Gebiets besuchen, sofern zwischen dem jeweiligen Schulträger, dem zuständigen Verkehrsunternehmen und der Verbundgesellschaft eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht.
Schüler mit einem Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten gemäß Schülerfahrtkostenverordnung können das Ticket über die jeweilige Schule beim betreffenden Schulträger beantragen. Diese Schüler werden in Anlehnung an die Schülerfahrtkostenverordnung mit einem vom Schulträger festgelegten monatlichen Eigenanteil an den Fahrtkosten beteiligt. Die jeweiligen monatlichen Eigenanteile werden halbjährlich durch Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers bzw. eines Erziehungsberechtigten eingezogen.
Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung haben, können das SchoolPlus-Ticket nicht erwerben.
Das SchoolPlus-Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Ab Sekundarstufe I ist es nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.
Der Übergang in die 1. Klasse der DB sowie die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem SchoolPlus-Ticket sind ebenfalls ausgeschlossen.
Das SchoolPlus-Ticket ist jeweils in der Zeit vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres täglich – ohne zeitliche Einschränkung – auf allen AVV-Verkehrsmitteln im jeweiligen nachfolgend dargestellten Geltungsbereich gültig:
SchoolPlus-Ticket Baesweiler:
Das Ticket ist im Start-Stammgebiet (Wohnort) und innerhalb des Ziel-Stammgebiets (Schulstandort Baesweiler) gültig. In ggf. zu durchfahrenden dritten Stammgebieten gilt das SchoolPlus-Ticket streckengebunden. Start- und Ziel-Stammgebiet werden auf das Ticket aufgedruckt.
Der räumliche Geltungsbereich des SchoolPlus-Ticket Baesweiler ist Mo. – Fr. ab 14.00 Uhr bzw. Sa., So., an gesetzlichen Feiertagen sowie in den NRW-Schulferien ganztägig auf das AVV-Gesamtnetz erweiterbar („SchoolPlus-F-Ticket“). Der zusätzliche monatliche Fahrpreis ergibt sich aus der Differenz zwischen dem für das SchoolPlus-Ticket jeweils zu leistenden Eigenanteil und dem Preis für das AVV-Tarifangebot „Fun-Ticket im Abonnement“.
SchoolPlus-Ticket Monschau:
Das Ticket ist in den gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebieten von Monschau, Simmerath, Roetgen und Aachen (einschließlich der Streckenabschnitte der Linien 67 und 68 über Venwegen) gültig. Liegt der Wohnort des Schülers außerhalb dieses Geltungsbereichs im AVV-Gebiet, so gilt das SchoolPlus-Ticket Monschau auf dem Streckenabschnitt außerhalb des Geltungsbereichs zwischen der aufgedruckten Wohnort-Haltestelle und der Kommunalgrenze einer der zum Geltungsbereich gehörenden Städte bzw. Gemeinden streckengebunden (Schulweg).
SchoolPlus-Ticket Kreis Düren:
Das Ticket ist im gesamten Kreisgebiet Düren gültig. Liegt der Wohnort des Schülers außerhalb des Kreises Düren im AVV-Gebiet, so gilt das SchoolPlus-Ticket Kreis Düren auf dem Streckenabschnitt außerhalb des Kreises Düren zwischen der aufgedruckten Wohnort-Haltestelle und der Kreisgrenze streckengebunden (Schulweg). Liegt der Wohnort des Schülers im VRS-Gebiet, so gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Kragentarifs AVV/VRS. Sofern der Kragentarif AVV/VRS die Anerkennung von AVV-Fahrausweisen im VRS-Gebiet vorsieht, gilt das SchoolPlus-Ticket Kreis Düren auf dem Streckenabschnitt außerhalb des Kreises Düren bis zur Kreisgrenze streckengebunden (Schulweg).
SchoolPlus-Ticket Merzenich:
Das Ticket ist im Gemeindegebiet Merzenich gültig. Liegt der Wohnort des Schülers außerhalb der Gemeinde Merzenich im AVV-Gebiet, so gilt das SchoolPlus-Ticket Merzenich auf dem Streckenabschnitt außerhalb der Gemeinde Merzenich zwischen der aufgedruckten Wohnort-Haltestelle und der Kommunalgrenze streckengebunden (Schulweg). Liegt der Wohnort des Schülers im VRS-Gebiet, so gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Kragentarifs AVV/VRS. Sofern der Kragentarif AVV/VRS die Anerkennung von AVV-Fahrausweisen im VRS-Gebiet vorsieht, gilt das SchoolPlus-Ticket Merzenich auf dem Streckenabschnitt außerhalb der Gemeinde Merzenich bis zur Kommunalgrenze streckengebunden (Schulweg).
Der räumliche Geltungsbereich der SchoolPlus-Tickets „Monschau“, „Kreis Düren“ und „Merzenich“ ist gegen Zuzahlung täglich ohne zeitliche Einschränkung auf das AVV-Gesamtnetz erweiterbar („SchoolPlus-XL-Ticket“). Der zusätzliche monatliche Fahrpreis ergibt sich aus der Differenz zwischen dem für das SchoolPlus-Ticket jeweils zu leistenden Eigenanteil und dem Preis für das „SchoolPlus-XL-Ticket“ (12,00 €/Monat; Stand 01.08.2006).
Für das optionale SchoolPlus-F-Ticket bzw. SchoolPlus-XL-Ticket ist jeweils ein separater Abonnementvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten zwischen Verkehrsunternehmen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigtem abzuschließen.
Bei Bezug eines SchoolPlus-F-Tickets bzw. SchoolPlus-XL-Tickets erfolgt der Einzug der entsprechenden Abo-Fahrpreise sowie der Eigenanteile für das SchoolPlus-Ticket gemeinsam jeweils monatlich.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











