Schülerjahreskarten
Schülerjahreskarten werden ausschließlich für Schüler ausgestellt, für die der Schulträger die Fahrkosten übernimmt. Schüler von Schulen, für die der Schulträger eine vertragliche Vereinbarung mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen und der Verbundgesellschaft über ein School&FunTicket oder ein SchoolPlus-Ticket abgeschlossen hat, und Schüler ohne Anspruch auf Fahrtkostenerstattung durch den Schulträger sind nicht zum Bezug von Schülerjahreskarten berechtigt.
Schülerjahreskarten werden für Fahrten zum lehrplanmäßigen Unterricht auf dem direkten oder schnellstmöglichen Weg zwischen dem Wohnort (Start-Haltestelle) und dem Ausbildungsort (Ziel-Haltestelle) ausgestellt.
Die Schülerjahreskarte berechtigt nur zu Fahrten auf dem Schulweg (§§ 7 und 8 SchfkVO) und gilt montags - freitags in der Zeit vom Betriebsbeginn bis 18.00 Uhr bzw. samstags bis 15.00 Uhr (jew. Antritt der Fahrt) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der Schulferientage in NRW.
Für Fahrten zum lehrplanmäßigen Unterricht an Ausbildungsorten außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Schülerjahreskarte ist eine Bescheinigung der Schule über Ort und Dauer der schulischen Veranstaltung erforderlich. Geht die Fahrt über die Stammgebietsgrenzen hinaus, ist ggf. eine Zuzahlung erforderlich.
Ebenfalls gegen Vorlage einer von der Schule erteilten Bescheinigung über Notwendigkeit und Dauer der schulischen Nutzung darf die Sperrzeit von 18.00 Uhr (Mo. - Fr.) bzw. 15.00 Uhr (Sa.) überschritten werden.
Schülerjahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Ab Sekundarstufe I sind sie nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, wenn auf der Schülerjahreskarte kein Lichtbild vorgesehen ist. Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.
Der Übergang in die 1. Klasse der DB sowie die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit Schülerjahreskarten sind ebenfalls ausgeschlossen.
Schülerjahreskarten sind grundsätzlich für ein Schuljahr gültig. Treten während der Laufzeit Fahrpreiserhöhungen in Kraft, sind diese ab dem Zeitpunkt der genehmigten Tarifanhebung anteilmäßig (tagesgenau) nachzuzahlen.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen











