Wochenkarten für Auszubildende
Wochenkarten für Auszubildende sind nicht übertragbar.
Name und Anschrift des Karteninhabers müssen auf der Kundenkarte eingetragen werden. Die Nummer der Kundenkarte muss unauslöschlich (d. h. mit Kugelschreiber oder Tinte) auf die Wertkarte übertragen werden.
Wochenkarten für Auszubildende, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, gelten nur in Verbindung mit einem Ausweis mit Lichtbild. Der Ausweis ist bei Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Im übrigen gelten die Bestimmungen für Wochenkarten nach 5.2.1.1 sinngemäß.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen













